
Lebendorganspenden
Eine Lebendorganspende kann Leben retten und wirft zugleich viele Fragen auf. Diese Seite bietet kompakte Informationen, rund um das Thema.
Nieren- und Lebertransplantationen können nicht nur mit postmortal gespendeten Organen, sondern auch mit einer Lebendspende erfolgen. Dabei wird eine Niere oder ein Teil der Leber transplantiert. Aktuell warten knapp 6.500 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine Spenderniere, wobei die aktuelle Wartezeit auf eine postmortal gespendete Niere im Durchschnitt bei 8 bis 9 Jahren liegt. 2024 standen in Deutschland 6.391 Menschen auf der Warteliste für eine Niere und nur 2.075 erhielten ein Organ – 1.433 nach postmortalen und 632 durch Lebendspenden. Bei Lebern ist die Zahl der Wartelistenpatienten und der Transplantationen ausgeglichener, und die Zahl der Lebendspenden mit 56 im Jahr sehr gering, so dass wir im Folgenden ausschließlich auf Nierenlebendspenden eingehen. (*).
(*) Zahlen aus „Jahresbericht Organspende und Transplantation 2024“ der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)
INFO
Lebendspenden machen in Deutschland fast ein Drittel der Nierenspenden aus und werden in §8 des Transplantationsgesetzes (TPG) geregelt.
Die Vorteile einer Nierenlebendspende sind vor allem eine deutlich kürzere Wartezeit auf das Organ und häufig ein optimaler Operationsablauf mit kürzeren Transferzeiten für das Spenderorgan sowie eine sehr gute Organqualität. Erfahrungsgemäß stehen die Chancen für das Funktionieren eines Transplantates bei Lebendnierenspenden besser als bei postmortalen Spenden. Die Spender:innen werden gründlich untersucht und die Transplantation kann individuell geplant werden. Auch Lebendnierenspenden bei verschiedenen Blutgruppen können heute realisiert werden. In Deutschland gibt es 42 Transplantationszentren, von denen 26 u.a. auf Nieren spezialisiert sind – die Fallzahlen variieren aber je nach Größe des Zentrums. Betroffene aus unserem Projektgebiet Niedersachsen nutzen aufgrund der räumlichen Nähe überwiegend die Transplantationszentren in Hannover, Göttingen, Hamburg, Bremen und Münster (Link zu Menupunkt „Netzwerke“) – in der Wahl des Zentrums sind Sie aber bundesweit völlig frei.
INFO
Die erste erfolgreiche Nierentransplantation wurde übrigens 1954 in Boston nach einer Nierenlebendspende durchgeführt, bei der ein Zwilling für seinen Bruder gespendet hat. Die Niere arbeitete acht Jahre im Körper des Empfängers und der Spender führte ein langes, gesundes Leben.
Auch wenn Organtransplantationen seit Jahrzehnten praktiziert werden, ist das Thema für alle neu, die durch Krankheit damit konfrontiert werden. Dabei werden häufig dieselben Fragen gestellt. Wir haben Ihnen einige Informationen und Tipps zu Lebendnierenspenden zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen sich eine Checkliste zu erstellen. So vergessen Sie bei Terminen im Transplantationszentrum keine Ihrer Fragen.
Informationen und Tipps zu Lebendnierenspenden
Als Spender:in kommen gesunde Erwachsene mit enger persönlicher (Verwandte 1. und 2. Grades, Ehepartner, Verlobte) und emotionaler (enge Freunde) Verbundenheit zum Nierenempfänger infrage, die bereit sind, das Operationsrisiko auf sich zu nehmen. Die Spenderin oder der Spender sollte möglichst eine zum Empfänger passende Blutgruppe haben. Außerdem muss der Spender volljährig und sollte nicht älter als 70 Jahre alt sein.
Mit einer Lebendnierenspende sind zahlreiche ambulante und in einigen Transplantationszentren auch stationäre Untersuchungen verbunden. Bis alle nötigen medizinischen Ergebnisse vorliegen, vergehen meistens mindestens 6 bis 12 Monate, manchmal auch mehr. Selbstverständlich muss eine Spende freiwillig erfolgen und der Spender darf keinen finanziellen Vorteil davon haben. Die Entscheidung für oder gegen eine Lebendspende stellt für beide Beteiligten eine besondere psychische Belastung dar, so dass in vertraulichen Einzelgesprächen oder auch gemeinsam Ängste, Zweifel oder Unsicherheiten besprochen werden, um die Entscheidungssicherheit der Betroffenen zu stärken, aber auch, um die Freiwilligkeit zu prüfen.
Nach Abschluss aller Vorbereitungen erfolgt schließlich eine Prüfung vor der „Kommission Lebendspende“ der Landesärztekammer, um sicherzustellen, dass neben den medizinischen auch alle ethischen Kriterien für eine Nierenlebendspende erfüllt sind.
Vor einer Nierenspende muss geklärt werden, ob die Spenderin oder der Spender gesund ist, um unnötige Risken für sich selbst und für die Empfängerin oder den Empfänger zu vermeiden.
Es dürfen beispielsweise keine schweren Vorerkrankungen wie Diabetes Mellitus, ein Tumorleiden, Herzprobleme, Bluthochdruck, chronische Infektionen oder eine Suchterkrankung vorliegen. Eine vorangegangene Thrombose oder eine Lungenembolie sind ebenfalls Ausschlusskriterien für eine Nierenlebendspende und der Spender darf auch kein Übergewicht haben, denn ab einem BMI über 30 wäre der Eingriff zu riskant.
Für die Untersuchungen im Vorfeld einer Nierenlebendspende existieren aktuell keine verpflichtenden Richtlinien oder allgemeingültige Standards. Sie richten sich u.a. nach Alter, Geschlecht sowie möglichen vorliegenden Krankheiten. Untersucht werden auf jeden Fall Blut und Urin mit Bestimmung der Nierenfunktion, die Nieren und Nierengefäße, der Blutdruck, Blutgefäße und die Herzfunktion.
Von entscheidender Bedeutung für das Gelingen einer Transplantation ist die immunologische Übereinstimmung von Spender:in und Empfänger:in. Das gilt sowohl für postmortale als auch für Lebendspenden und in beiden Fällen müssen die Empfänger bei Eurotransplant als transplantabel gelistet sein.
Jeder Mensch hat genetisch festgelegte Gewerbemerkmale, von denen einige bei einer Transplantation für die Gewebeverträglichkeit besonders wichtig sind. Dazu zählen die vier unterschiedlichen Blutgruppen (A, B, AB und 0) sowie die vielfältigen, sogenannten HLA-Merkmale (Humane Leukozytenantigene). Je mehr dieser Merkmale übereinstimmen, desto besser werden Abstoßungsreaktionen vermieden. Anders als bei postmortalen Nierenspenden besteht bei Lebendspenden die Möglichkeit, die Empfänger:innen einige Tage vor der Transplantation durch ein spezielles Blutreinigungsverfahren und/oder einen Plasmaaustausch auf die Spenderniere nicht blutgruppenkompatibler Spender:innen vorzubereiten. Einem leicht erhöhten Abstoßungsrisiko wird dabei mit einer stärkeren Immunsuppression entgegengewirkt.
Vor der Transplantation muss entschieden werden, ob die linke oder rechte Niere für die Spende entnommen und an welcher Seite sie der Empfängerin oder dem Empfänger eingesetzt wird. Dabei werden u.a. die anatomischen Voraussetzungen beider Beteiligten berücksichtigt, aber auch die Anzahl der Blutgefäße, die die Niere versorgen. Die neue Niere wird dann meistens in die rechte oder linke Beckengegend eingesetzt, also nicht an die Stelle der körpereigenen, funktionslos gewordenen Nieren, denn diese verbleiben normalerweise im Körper. Das Spenderorgan wird oft „gekreuzt“ eingesetzt, d.h. eine rechte Niere linksseitig und umgekehrt – damit die Blutgefäße für den Operateur optimal zugänglich sind.
Transplantationszentren verfügen über zwei räumlich verbundene Operationssäle, sodass parallel operiert werden kann. Der Operationsablauf startet mit der Entnahme der Spenderniere. Hierfür gibt es unterschiedliche Techniken und heute wird meistens mit minimalinvasiven und damit schonenderen Verfahren gearbeitet, die eine schnellere Heilung ermöglichen. Die Operation der Empfänger:innen beginnt etwas später und der Ablauf wird zeitlich so abgestimmt, dass das Organ möglichst kurz außerhalb des Körpers und damit ohne Durchblutung ist. Die Operation von Spender und Empfänger dauert jeweils rund zwei bis drei Stunden.
Spender:innen bleiben nach der Operation durchschnittlich 3 bis 5 Tage in der Klinik und Empfänger:innen zwischen 10 und 14 Tagen. Im Anschluss an die Transplantation kann, wenn von beiden Beteiligten gewünscht, eine gemeinsame Anschlussheilbehandlung erfolgen.
Bei der Entlassung aus dem Transplantationszentrum erhalten Spender:innen und insbesondere Empfänger:innen umfangreiche Informationen wie einen individuellen Medikamentenplan, einen Terminplan für regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen und bestenfalls auch zu Rehabilitationsmaßnahmen. Nach der Operation empfiehlt sich eine gemeinsame Anschlussheilbehandlung, um sich zusammen auf die bevorstehende neue Lebens- und Beziehungsphase vorzubereiten. Wichtig ist dabei die Auswahl der Rehaklinik, denn sie sollte auf die Behandlung nach Nierentransplantationen spezialisiert sein und idealerweise auch die Bedürfnisse von Lebendspender:innen berücksichtigen.
In der Rehabilitation geht es nicht nur um die Wiederherstellung der Gesundheit, sondern auch um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Eine Lebendnierenspende an einen Angehörigen oder eine nahestehende Person ist eine sehr emotionale und selbstlose Tat und bedarf deshalb des besonderen Schutzes während und auch nach der Spende. Das deutsche Transplantationsgesetz sieht eine Nachbetreuung vor und jede:r Spender:in ist verpflichtet, an einer lebenslangen Nachsorge teilzunehmen, um Folgeerkrankungen oder Schäden an der verbliebenen Niere gegebenenfalls möglichst früh zu entdecken und behandeln zu können.
Transplantierte werden in regelmäßigen Nachsorgeterminen gründlich untersucht, um die Funktion der transplantierten Niere engmaschig zu kontrollieren, die Einstellung der Immunsuppressiva im Verlauf anzupassen und eventuell vorliegende gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Alle Kosten für die medizinische Behandlung einer Lebendnierenspende werden von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers übernommen und anspruchsberechtigt sind sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Das gilt ebenso für die Lohn- oder Entgeltfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Voruntersuchungen (auch wenn es danach nicht zu einer Spende kommt), der Operation und der Nachbetreuung / Rehabilitationsmaßnahmen. Bei einer privaten Krankenversicherung sollte man sich jedoch vergewissern, dass diese Übernahme der Kosten für die Behandlung und die Verdienstausfälle im Versicherungsvertrag enthalten bzw. nicht ausgeschlossen ist.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht für sechs Wochen. Dieses fortgezahlte Arbeitsentgelt kann sich der Arbeitgeber des Spenders einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung des Organempfängers erstatten lassen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauern, hat die Organspenderin oder der Organspender, wie bei jeder länger andauernden anderen Erkrankung, Anspruch auf Krankengeld – in diesem Fall in Höhe des gesamten Nettoverdienstes bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Es ist empfehlenswert, sich vor der Transplantation bei der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers zu erkundigen, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.
Lebendorganspenderinnen und -spender sind gesetzlich unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf alle Gesundheitsschäden im Kontext der Organspende, die mit der Spende in ursächlichem Zusammenhang stehen und die über eine regelmäßig entstehende Beeinträchtigung hinausgehen. Dabei spielt der zeitliche Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden keine Rolle. Schäden, die infolge direkter gesundheitlicher Komplikationen durch die Lebendspende entstehen, werden behandelt wie die Folgen eines Arbeitsunfalls und den Spender:innen stehen dieselben Leistungen zu.
Vor dem Hintergrund der zu niedrigen Organspendezahlen bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern soll mit der Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Bislang darf eine Lebendorganspende nur durchgeführt werden, wenn kein passendes postmortales Organ zur Verfügung steht. Dieses Subsidiaritätsprinzip soll durch die Novellierung des Transplantationsgesetzes aufgehoben und so die Voraussetzungen für medizinisch vorzugswürdige, präemptive (vor der Dialysepflicht) Nierentransplantationen geschaffen werden.
Ein weiterer Aspekt der Gesetzesnovelle ist die Einführung der sogenannten Überkreuz-Lebendspende. Zwei oder mehr Spender-Empfänger-Paare, bei denen Spender:in und Empfänger:in innerhalb eines Paares medizinisch inkompatibel sind, tauschen die Organspende untereinander, wenn die jeweiligen Spender:innen zu den anderen Empfänger:innen passen – eine persönliche Beziehung ist dann also nicht mehr vorgeschrieben. Zudem sind künftig auch anonyme - sogenannte altruistische - Spenden ohne bekannte Empfänger:innen geplant.
Transplantationszentren, deren Aufgaben durch diese Änderungen erweitert und neu definiert werden müssen, und eine noch einzurichtende zentrale Vermittlungsstelle sollen sich auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen um die Organisation und Koordination von Überkreuz-Lebendnierenspenden und anonymen Spenden kümmern.
Ihre Ansprechpartnerin
Véronique Mende

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