Lebendorganspenden

Eine Lebendorganspende kann Leben retten und wirft zugleich viele Fragen auf. Diese Seite bietet kompakte Informationen, rund um das Thema.

Nieren- und Lebertransplantationen können nicht nur mit postmortal gespendeten Organen, sondern auch mit einer Lebendspende erfolgen. Dabei wird eine Niere oder ein Teil der Leber transplantiert. Aktuell stehen in Deutschland 9.783 (davon 6.237 transplantabel) Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Spenderniere, wobei die aktuelle Wartezeit auf eine postmortal gespendete Niere im Durchschnitt bei 8 bis 9 Jahren liegt. 2025 erhielten nur 2.266 Menschen eine neue Niere – 1.594 nach postmortalen und 672 durch Lebendspenden. Bei Lebern ist die Zahl der Wartelistenpatienten und der Transplantationen etwas ausgeglichener. Auf der Warteliste für eine Spenderleber stehen 2.338 (davon 938 transplantabel) Patientinnen und Patienten. 2025 wurden 944 Lebern transplantiert – 877 nach postmortalen und 67 nach Lebendspenden.

(*) Zahlen aus „Jahresbericht Organspende und Transplantation 2025“ der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)

INFO

Lebendspenden machen in Deutschland fast ein Drittel der Nierenspenden und rund 7 % der Leberspenden aus und werden in §8 des Transplantationsgesetzes (TPG) geregelt.

Die Vorteile einer Lebendspende sind vor allem eine deutlich kürzere Wartezeit auf das Organ und häufig ein optimaler Operationsablauf mit kürzeren Transferzeiten für das Spenderorgan sowie eine sehr gute Organqualität. Erfahrungsgemäß stehen die Chancen für das Funktionieren eines Transplantates bei Lebendspenden besser als bei postmortalen Spenden. Die Spender:innen werden gründlich untersucht und die Transplantation kann individuell geplant werden. Auch Lebendspenden bei verschiedenen Blutgruppen können heute realisiert werden. In Deutschland gibt es 42 Transplantationszentren, von denen 34 u.a. auf Nieren und 17 auf Lebern spezialisiert sind – die Fallzahlen variieren aber je nach Größe des Zentrums. In der Wahl des Zentrums sind Sie bundesweit völlig frei. Betroffene aus unserem norddeutschen Projektgebiet wählen bei Nierenlebendspenden aufgrund der räumlichen Nähe überwiegend die Transplantationszentren in Hannover, Göttingen, Hamburg, Bremen und Münster. Bei Leberlebendspenden sind es speziell für Kinder die Zentren in Hannover und Hamburg und bei Erwachsenen ist die Universitätsklinik in Jena bislang führend. 

INFO

Die erste erfolgreiche Transplantation nach einer Lebendorganspende wurde übrigens 1954 in Boston durchgeführt, bei der ein Zwilling seinem Bruder eine Niere gespendet hat. Diese Niere arbeitete acht Jahre im Körper des Empfängers und der Spender führte ein langes, gesundes Leben. Die weltweit erste erfolgreiche Leberlebendspende wurde 1989 von dem Chirurgen Prof. Dr. Christoph Broelsch an der Universität Chicago durchgeführt. Bei diesem Meilenstein der Transplantationsmedizin wurde einem Kind ein Teil der linken Leber eines Erwachsenen transplantiert.

Auch wenn Organtransplantationen seit Jahrzehnten praktiziert werden, ist das Thema für alle neu, die durch Krankheit damit konfrontiert werden. Dabei werden häufig dieselben Fragen gestellt. Wir haben Ihnen einige Informationen und Tipps zu Lebendorganspenden zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen sich eine Checkliste zu erstellen. So vergessen Sie bei Terminen im Transplantationszentrum keine Ihrer Fragen.

Informationen und Tipps zu Lebend­nieren­spenden

Als Spender:in kommen gesunde Erwachsene mit enger persönlicher (Verwandte 1. und 2. Grades, Ehepartner, Verlobte) und emotionaler (enge Freunde) Verbundenheit zum Nierenempfänger infrage, die bereit sind, das Operationsrisiko auf sich zu nehmen. Die Spenderin oder der Spender sollte möglichst eine zum Empfänger passende Blutgruppe haben. Außerdem muss der Spender volljährig und sollte nicht älter als 70 Jahre alt sein. 

Mit einer Lebendnierenspende sind zahlreiche ambulante und in einigen Transplantationszentren auch stationäre Untersuchungen verbunden. Bis alle nötigen medizinischen Ergebnisse vorliegen, vergehen meistens mindestens 6 bis 12 Monate, manchmal auch mehr. Während es bei Nierenleiden mit der Dialyse eine Ersatztherapie gibt, ist der Zeitdruck bei akuten Lebererkrankungen und einer Transplantation als einziger Behandlungsmöglichkeit ungleich höher. Um die Dringlichkeit einer Lebertransplantation einzustufen, wird der sogenannte MELD-Score (Model for End-stage Liver Disease) herangezogen. Dieser schätzt das 3-Monats-Überleben bei schwerer Leberzirrhose ein und wird anhand der Laborwerte Bilirubin, Kreatinin und der Blutgerinnung (INR) berechnet. Die Skala reicht von 6 (geringes Risiko) bis 40 (akut lebensbedrohlich). 

Selbstverständlich muss eine Lebendorganspende freiwillig erfolgen und der Spender darf keinen finanziellen Vorteil davon haben. Die Entscheidung für oder gegen eine Lebendspende stellt für beide Beteiligten eine besondere psychische Belastung dar, so dass in vertraulichen Einzelgesprächen oder auch gemeinsam Ängste, Zweifel oder Unsicherheiten besprochen werden, um die Entscheidungssicherheit der Betroffenen zu stärken, aber auch, um die Freiwilligkeit zu prüfen.

Nach Abschluss aller Vorbereitungen erfolgt schließlich eine Prüfung vor der „Kommission Lebendspende“ der jeweiligen Landesärztekammer, um sicherzustellen, dass neben den medizinischen auch alle ethischen Kriterien für eine Lebendorganspende erfüllt sind.

Vor einer Nierenspende muss geklärt werden, ob die Spenderin oder der Spender gesund ist, um unnötige Risken für sich selbst und für die Empfängerin oder den Empfänger zu vermeiden.

Es dürfen beispielsweise keine schweren Vorerkrankungen wie Diabetes Mellitus, ein Tumorleiden, Herzprobleme, Bluthochdruck, chronische Infektionen oder eine Suchterkrankung vorliegen. Eine vorangegangene Thrombose oder eine Lungenembolie sind ebenfalls Ausschlusskriterien für eine Nierenlebendspende und der Spender darf auch kein Übergewicht haben, denn ab einem BMI über 30 wäre der Eingriff zu riskant.

Für die Untersuchungen im Vorfeld einer Nierenlebendspende existieren aktuell keine verpflichtenden Richtlinien oder allgemeingültige Standards. Sie richten sich u.a. nach Alter, Geschlecht sowie möglichen vorliegenden Krankheiten. Untersucht werden auf jeden Fall Blut und Urin mit Bestimmung der Nierenfunktion, die Nieren und Nierengefäße, der Blutdruck, Blutgefäße und die Herzfunktion.

Die Evaluation eines möglichen Leberlebendspenders dauert in der Regel mehrere Wochen und setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen voraus. Es erfolgt eine allgemeine Untersuchung zum Ausschluss von Vorerkrankungen, die eine Organspende verbieten würden wie beispielsweise größere Operationen im Bauchraum, Lebererkrankungen oder Übergewicht mit einem BMI über 30. Blut- und Urinuntersuchungen u.a. zur Erfassung von Nieren- und Leberwerten, Tests zur Herz- und Lungenfunktion gehören ebenso dazu wie ein Hepatits-Suchprogramm und Hepatitis-Impfungen.

Eine zentrale Untersuchung ist die Kernspintomographie des Bauchraumes, bei der die Gefäße und Gallengänge dargestellt sowie das exakte Volumen der Spenderleber berechnet werden. Das Verhältnis des zu transplantierenden Lebergewebes und des Körpergewichtes der Empfängerin oder des Empfängers ist besonders wichtig. Für Empfänger:innen mit einem Körpergewicht von 70 Kilogramm sollte das Transplantat mindestens ein Gewicht von 700 Gramm haben. Aus diesem Grund sollten Spender:in und Empfänger:in idealerweise ungefähr gleich groß und gleich schwer sein.

Die meisten der Voruntersuchungen sind nicht invasiv und mit nahezu keinem Risiko verbunden. Der einzige Eingriff ist die Leberpunktion zur Entnahme einer Leberprobe. Hierbei kann es in sehr seltenen Fällen zu Schmerzen, Nachblutungen oder zur Verletzung von Bauchorganen oder der Lunge kommen.

Von entscheidender Bedeutung für das Gelingen einer Transplantation ist die immunologische Übereinstimmung von Spender:in und Empfänger:in. Das gilt sowohl für postmortale als auch für Lebendspenden und in beiden Fällen müssen die Empfänger bei Eurotransplant als transplantabel gelistet sein.

Jeder Mensch hat genetisch festgelegte Gewerbemerkmale, von denen einige bei einer Transplantation für die Gewebeverträglichkeit besonders wichtig sind. Dazu zählen die vier unterschiedlichen Blutgruppen (A, B, AB und 0) sowie die vielfältigen, sogenannten HLA-Merkmale (Humane Leukozytenantigene). Je mehr dieser Merkmale übereinstimmen, desto besser werden Abstoßungsreaktionen vermieden. Anders als bei postmortalen Nierenspenden besteht bei Lebendspenden die Möglichkeit, die Empfänger:innen einige Tage vor der Transplantation durch ein spezielles Blutreinigungsverfahren und/oder einen Plasmaaustausch auf die Spenderniere nicht blutgruppenkompatibler Spender:innen vorzubereiten. Einem leicht erhöhten Abstoßungsrisiko wird dabei mit einer stärkeren Immunsuppression entgegengewirkt.

Vor der Transplantation muss entschieden werden, ob die linke oder rechte Niere für die Spende entnommen und an welcher Seite sie der Empfängerin oder dem Empfänger eingesetzt wird. Dabei werden u.a. die anatomischen Voraussetzungen beider Beteiligten berücksichtigt, aber auch die Anzahl der Blutgefäße, die die Niere versorgen. Die neue Niere wird dann meistens in die rechte oder linke Beckengegend eingesetzt, also nicht an die Stelle der körpereigenen, funktionslos gewordenen Nieren, denn diese verbleiben normalerweise im Körper. Das Spenderorgan wird oft „gekreuzt“ eingesetzt, d.h. eine rechte Niere linksseitig und umgekehrt – damit die Blutgefäße für den Operateur optimal zugänglich sind. 

Transplantationszentren verfügen über zwei räumlich verbundene Operationssäle, sodass parallel operiert werden kann. Der Operationsablauf startet mit der Entnahme der Spenderniere. Hierfür gibt es unterschiedliche Techniken und heute wird meistens mit minimalinvasiven und damit schonenderen Verfahren gearbeitet, die eine schnellere Heilung ermöglichen. Die Operation der Empfänger:innen beginnt etwas später und der Ablauf wird zeitlich so abgestimmt, dass das Organ möglichst kurz außerhalb des Körpers und damit ohne Durchblutung ist. Die Operation von Spender und Empfänger dauert jeweils rund zwei bis drei Stunden.

Spender:innen bleiben nach der Operation durchschnittlich 3 bis 5 Tage in der Klinik und Empfänger:innen zwischen 10 und 14 Tagen. Im Anschluss an die Transplantation kann, wenn von beiden Beteiligten gewünscht, eine gemeinsame Anschlussheilbehandlung erfolgen.

Bei erwachsenen Spender:innen werden ungefähr 60 Prozent der Leber entnommen. Auf Kinder wird häufig ein Teil des etwas kleineren linken Leberlappens übertragen. Für Jugendliche wird der gesamte linke Leberlappen und für Erwachsene der rechte Leberlappen verwendet. Die Transplantation bedeutet für beide Beteiligten einen großen operativen Eingriff und dauert bei den Empfänger:innen mehrere Stunden.

Nach einer Leberlebendspende bleiben die Spender:innen meistens 10 – 14 Tage in der Klinik. Die verbleibende Teilleber beginnt sofort sich zu regenerieren und dieser Heilungsprozess wird engmaschig überwacht. Nach der Entlassung ist in der Regel eine 6- bis 8-wöchige Schonzeit (Arbeitsunfähigkeit) erforderlich und die Spender:innen können nach der Operation eine Anschlussheilbehandlung in Anspruch nehmen. Regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen im Transplantationszentrum sorgen langfristig für die Kontrolle der verbliebenen Teilleber, die innerhalb von etwa sechs Monaten bereits wieder auf 90% ihres Ursprungsvolumens anwächst.

Empfänger:innen benötigen in der Regel eine zwei- bis dreiwöchige stationäre Betreuung. Diese Zeit ist notwendig, um die Funktion des neuen Lebersegments zu überwachen und die Medikamente (insbesondere Immunsuppressiva) individuell einzustellen. Nach dem Klinikaufenthalt folgt meistens direkt eine mehrwöchige Anschlussheilbehandlung, die auch mit der Spenderin oder dem Spender zusammen stattfinden kann. Bis zur vollständigen Genesung und Rückkehr in den normalen Alltag und ins Berufsleben vergehen bei Empfänger:innen erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate.

Bei der Entlassung aus dem Transplantationszentrum erhalten Spender:innen und insbesondere Empfänger:innen umfangreiche Informationen wie einen individuellen Medikamentenplan, einen Terminplan für regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen und bestenfalls auch zu Rehabilitationsmaßnahmen. Nach der Operation empfiehlt sich eine gemeinsame Anschlussheilbehandlung, um sich zusammen auf die bevorstehende neue Lebens- und Beziehungsphase vorzubereiten. Wichtig ist dabei die Auswahl der Rehaklinik, denn sie sollte auf die Behandlung nach Nieren- oder Lebertransplantationen spezialisiert sein und idealerweise auch die Bedürfnisse von Lebendspender:innen berücksichtigen. 

In der Rehabilitation geht es nicht nur um die Wiederherstellung der Gesundheit, sondern auch um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Eine Lebendorganspende an einen Angehörigen oder eine nahestehende Person ist eine sehr emotionale und selbstlose Tat und bedarf deshalb des besonderen Schutzes während und auch nach der Spende. Das deutsche Transplantationsgesetz sieht eine Nachbetreuung vor und jede:r Spender:in ist verpflichtet, an einer lebenslangen Nachsorge teilzunehmen, um Folgeerkrankungen oder Schäden an der verbliebenen Niere oder Leber gegebenenfalls möglichst früh zu entdecken und behandeln zu können. 

Transplantierte werden in regelmäßigen Nachsorgeterminen gründlich untersucht, um die Funktion des transplantierten Organs engmaschig zu kontrollieren, die Einstellung der Immunsuppressiva im Verlauf anzupassen und eventuell vorliegende gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. 

Alle Kosten für die medizinische Behandlung einer Lebendnierenspende werden von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers übernommen und anspruchsberechtigt sind sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Das gilt ebenso für die Lohn- oder Entgeltfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Voruntersuchungen (auch wenn es danach nicht zu einer Spende kommt), der Operation und der Nachbetreuung / Rehabilitationsmaßnahmen. Bei einer privaten Krankenversicherung sollte man sich jedoch vergewissern, dass diese Übernahme der Kosten für die Behandlung und die Verdienstausfälle im Versicherungsvertrag enthalten bzw. nicht ausgeschlossen ist.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht für sechs Wochen. Dieses fortgezahlte Arbeitsentgelt kann sich der Arbeitgeber des Spenders einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung des Organempfängers erstatten lassen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauern, hat die Organspenderin oder der Organspender, wie bei jeder länger andauernden anderen Erkrankung, Anspruch auf Krankengeld – in diesem Fall in Höhe des gesamten Nettoverdienstes bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Es ist empfehlenswert, sich vor der Transplantation bei der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers zu erkundigen, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.

Lebendorganspenderinnen und -spender sind gesetzlich unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf alle Gesundheitsschäden im Kontext der Organspende, die mit der Spende in ursächlichem Zusammenhang stehen und die über eine regelmäßig entstehende Beeinträchtigung hinausgehen. Dabei spielt der zeitliche Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden keine Rolle. Schäden, die infolge direkter gesundheitlicher Komplikationen durch die Lebendspende entstehen, werden behandelt wie die Folgen eines Arbeitsunfalls und den Spender:innen stehen dieselben Leistungen zu.

Vor dem Hintergrund der zu niedrigen Organspendezahlen bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern soll mit der Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Bislang darf eine Lebendorganspende nur durchgeführt werden, wenn kein passendes postmortales Organ zur Verfügung steht. Dieses Subsidiaritätsprinzip soll durch die Novellierung des Transplantationsgesetzes aufgehoben und so die Voraussetzungen für medizinisch vorzugswürdige, präemptive (vor der Dialysepflicht) Nierentransplantationen geschaffen werden.

Ein weiterer Aspekt der Gesetzesnovelle ist die Einführung der sogenannten Überkreuz-Lebendspende. Zwei oder mehr Spender-Empfänger-Paare, bei denen Spender:in und Empfänger:in innerhalb eines Paares medizinisch inkompatibel sind, tauschen die Organspende untereinander, wenn die jeweiligen Spender:innen zu den anderen Empfänger:innen passen – eine persönliche Beziehung ist dann also nicht mehr vorgeschrieben. Zudem sind künftig auch anonyme - sogenannte altruistische - Spenden ohne bekannte Empfänger:innen geplant. 

Transplantationszentren, deren Aufgaben durch diese Änderungen erweitert und neu definiert werden müssen, und eine noch einzurichtende zentrale Vermittlungsstelle sollen sich auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen um die Organisation und Koordination von Überkreuz-Lebendnierenspenden und anonymen Spenden kümmern.

Ihre Ansprechpartnerin

Véronique Mende

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